Über die Kanzlei
Die Gründung unserer Kanzlei reicht bis in das Jahr 1930 zurück. Die Kanzlei wurde durch die Mutter des Rechtsanwaltes Joachim Böckel in Mainz gegründet.
1977 trat Herr Joachim Böckel in die Kanzlei JR Dr. Böckel & Partner als Rechtsanwalt ein. Seit 1986 ist Herr Rechtsanwalt Joachim Böckel ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Frau Rechtsanwältin Dagmar Wiegelmann ergänzte die Kanzlei im Jahre 2011 als weitere Rechtsanwältin.
Die beiden Rechtsanwälte Böckel und Wiegelmann kennen sich jedoch schon länger. Sie arbeiten seit 2011 vertrauensvoll zusammen. Herr Rechtsanwalt Joachim Böckel schied zum Ende des Jahres 2021 altersbedingt aus.
Die Kanzlei wird nunmehr in der Walpodenstraße 19 in Mainz als Einzelanwaltskanzlei durch Frau Rechtsanwältin Dagmar Wiegelmann weitergeführt.
Wir machen Ihr gutes Recht zu unserem persönlichen Anliegen und freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei als Ihre Ansprechpartner begrüßen zu dürfen. Gerne beraten wir Sie auch in englischer, französicher und italienischer Sprache.
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Flemig nimmt Ihre Anrufe immer gerne persönlich entgegen.
Die Bürozeiten sind:
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind jederzeit auch außerhalb unserer Bürozeiten möglich.
Unser Fachpersonal nimmt Ihre Anrufe immer gerne entgegen.