Rechtstipp: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, Schriftform in Vertragsverhältnissen ist unerlässlich...
Liebe Leserin, lieber Leser,
als oberstes Gebot zwischen Vertragsparteien sollte die Schriftform stehen. Wenn Sie nicht sofort den Weg zu einem Anwalt gehen möchten, können Sie zunächst auch selbst etwas tun, um Ihre Rechte einzufordern. Allerdings sollten Sie immer auf etwaige (Verjährungs-)Fristen achten, die Ihnen gesetzt wurden oder die bestehen. Falls Sie deshalb unsicher sind, lohnt sich immer der sofortige Gang zum Anwalt, zur schnellstmöglichen Absicherung Ihrer Rechte.
Ansonsten greifen die meisten Verbraucher erst einmal zum Telefonhörer, anstatt direkt zum Stift. Oftmals ist die Geltendmachung von gesetzlichen Rechten jedoch davon abhängig, dass Sie Ihre Rechte vorab schriftlich mit Setzung einer angemessenen Frist, je nach Aufwand für den Vertragspartner mindestens zwei Wochen, bei Ihrem Vertragspartner eingefordert haben. Das Einfordern Ihrer Rechte mit Fristsetzung sollten Sie bei einer Firma durch Übergabeeinschreiben, bei einer Privatperson durch Einwurfeinschreiben tätigen. Lassen Sie einen Dritten den Inhalt des Schriftstückes bezeugen, bevor Sie es in den Briefumschlag und dann zur Post geben.
Sollte dann nach Ablauf der gesetzten Frist keine oder die nicht gewünschte Antwort von Ihrem Vertragspartner erfolgt sein, lassen Sie einen Anwalt Ihre Rechte prüfen. Kommt der Anwalt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage dazu, dass Ihnen die geltend gemachten Rechte tatsächlich zustehen, sind die Anwaltskosten, die Ihnen für die außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt entstehen, von Ihrem Vertragspartner zu ersetzen im Wegen des sogenannten Verzugsschadensersatz, denn Ihr Vertragspartner befindet sich durch Ihre Fristsetzung mit der Erbringung des Ihnen zustehenden Rechtes in Verzug.
Die schriftliche Einforderung Ihrer Rechte ist sogar dreifach vorteilhaft:
- Sie bekommen einen eindeutigen Standpunkt Ihres Vertragspartners.
- Sie ebnen den Weg zum Anwalt dessen Kosten bei tatsächlichem Bestehen Ihrer Rechte von der Gegenseite zu ersetzen sind.
- Sie erleichtern die Beweisführung zu Ihren Gunsten ungemein.
Aber auch in allen übrigen Fällen bietet es sich an, immer auf eine schriftliche Bestätigung der gemachten Zu- oder Aussage zu bestehen, denn gesprochen ist vieles schnell, aber im Nachhinein kann oder möchte sich der Vertragspartner möglicherweise nicht mehr an diese Worte erinnern.
Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen und mit Ihnen den Schriftverkehr mit Ihren Vertragspartnern auf Herz und Nieren zu prüfen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Ihre Rechtsanwältin Dagmar Wiegelmann
Diese Informationen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall.